Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.01.2014 gültig und gelten für sämtliche Leistungen der Auftragnehmer (Michael Rott). Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht,

selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, sind nach BGB als Dienst-/Werkverträge einzustufen.

 

Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxe oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unser Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

 

Wir werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 10 Monaten nach Abschluss des Auftrages zukünftig weder für den Kunden direkt noch für dieselbe Produktion für einen anderen Auftrageber tätig werden.

 

Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach dengeltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben. Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach

§823 BGB. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- / Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber

nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.

 

Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination § 6 BGV-A12) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.

 

BGV A12 Allgemeine Vorschriften §6 Koordinierung von Arbeiten

Vergibt der Unternehmer Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen,dass diese Person Weisungsbefugnis

gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat.

Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.

Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten

sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

 

Wir verpflichten uns unserer Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil)Leistungen nicht erbracht worden sind. Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.

Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten. Wir haften nicht für Vermögensschäden und/oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum

Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres Unternehmens die Stadt Moers. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt

an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

 

Alle Vergütungen gelten für einen 12 h Tag inklusive Pausen (mind. 1 h) Überstunden werden mit 1/8 von der Tagespauschale vergütet.

Bei Inlandsaufträgen gilt die gültige Mehrwertsteuer.

 

Auslagen

Sollte der Auftragnehmer für produktionsbezogene Kosten für den Auftraggeber in Vorlage gehen, werden die Auslagen in einer separaten Rechnung erfasst. Diese Rechnung ist sofort und in voller Höhe fällig. Zur Aufschlüsselung der Auslagen werden der Rechnung Kopien aller Originalbelege

beigefügt.

 

Zahlungsmodalitäten

Bei Zahlung innerhalb der Rechnungsfrist gewähre ich Skonto. Die Rechnungsfrist ist im Normalfall 7 Tage.

Nach 14 Tagen, Zahlungserinnerung.

Nach 21 Tagen, 1. Mahnung und Verzugszinsen von 8%.

Nach 30 Tagen, 2. Mahnung Ankündigung zum Mahnbescheid.

Weitere Zinsen und Bearbeitungsgebühren behalte ich mir vor.

 

Stornierungen

Bei einer Stornierung 5 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50% berechnet

Bei einer Stornierung 2 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 75% berechnet.

Bei einer Stornierung 1 Tag vor Auftragsbeginn oder kürzer wird eine Ausfallpauschalevon 100% berechnet.

 

Catering

Wenn nicht vom Auftraggeber gestellt ,wird nach den Verpflegungsmehraufwendungen berechnet. Bei Gestellungen von Leistungen werden die Mahlzeiten wie folgt abgerechnet:Frühstück mit 20%, Mittag mit 40% und Abendbrot mit 40%. Ist auf einer Produktion kein Catering verfügbar bzw. nicht geplant, so ist dies dem Auftragnehmer frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vor

Abeitsbeginn mitzuteilen.

 

Transport zum Veranstaltungsort

Bei Anreise mit einem eigenen PKW werden 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet. Anreisen per DB (Eisenbahn) werden in der 2. Klasse ohne Bahncard abgerechnet. Anreisen per öffentlichen Verkehrsmittel werden laut Ticket abgerechnet. Bei der Gestellungen von Mietfahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbeteilungsanteils angestrebt. Dieser darf aber 500 Euro nicht übersteigen.

Bei Veranstaltungen die weiter als 80 Kilometer vom Firmensitz entfernt ist, ist ein Hotelzimmer vorzusehen. Die Kosten für das Hotel übernimmt der Auftraggeber (Hotelbar, Minibar und Medien gehören nicht dazu) Einzelzimmer wird vorausgesetzt. Im Normalfall wird ein Hotelzimmer mit Frühstück gebucht. Offdays werden mit 50% der Tagespauschale berechnet. Reisetage werden wie Arbeitstage abgerechnet.

 

Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform, auch die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist,

wenn der registrierte Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist Moers.

Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise jetzt oder in der Zukunft nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Ergänzungen dieses Vertrages nicht

berührt. An die Stelle einer rechtlich unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand 01.01.2014

Impressum